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Beschluss #222
geschlossenAusgabenbeschluss BörA Richterwahl/ZG
Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
-
Kategorie:
Ausgabenbeschlüsse
Zielversion:
Abstimmung Stefan:
Ja
Abstimmung Mario:
Punkte:
Geld:
Punktebudget:
Geldbudget:
Beschreibung
Beschlussvorlage¶
Der Vorstand,
gestützt auf Art. 2 BVerF, Art. 13 Abs. 1 lit. a, c und f OS,
beschliesst,
dass die PARAT für die Bechwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen den Kantonsratsbeschluss der Gültigerklärung der Richterwahl vom 25. September 2022 einen Kostenvorschluss von CHF 2000.00 aus dem Budget Kanton Zug/Rechtsmittel bereitstellt.
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#1
Von Stefan Thöni vor etwa 2 Jahren aktualisiert
@Alexander Brehm ist abgemeldet und stimmt nicht mit.
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#3
Von Stefan Thöni vor etwa 2 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Neu zu Angenommen/Punkte geändert
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#4
Von Back End vor etwa 2 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Angenommen/Punkte zu Angenommen geändert
50 Punkte an @Stefan Thöni aus Budget PARAT/Vorstand/Beteiligung
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