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Einzelbeschluss #87
geschlossen
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Werbung Friedensrichterwahl Steinhausen
Einzelbeschluss #87:
Werbung Friedensrichterwahl Steinhausen
Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Ausgabenbeschlüsse
Zielversion:
Punkte:
Geld:
150
Punktebudget:
Geldbudget:
PARAT/Vorstand/Werbematerial
Beschreibung
Beschluss¶
Der Präsident,
gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. b, Art. 7 Abs. 3 lit. c und Art. 10 Abs. 3 lit. a OS, Art. 2 Abs. 2 GR/VS sowie die Vorstandsbeschlüsse #81 und #84,
beschliesst:
Für den Wahlkampf für das Amt des stellvertretenden Friedensrichters in Steinhausen wird für Flyer und Plakate maximal CHF 150.00 aus dem Budget Werbematerial ausgegeben.
ST Von Stefan Thöni vor mehr als 3 Jahren aktualisiert
- Status wurde von Neu zu Angenommen geändert
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