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Einzelbeschluss #87
geschlossenWerbung Friedensrichterwahl Steinhausen
Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Ausgabenbeschlüsse
Zielversion:
Punkte:
Geld:
150
Punktebudget:
Geldbudget:
PARAT/Vorstand/Werbematerial
Beschreibung
Beschluss¶
Der Präsident,
gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. b, Art. 7 Abs. 3 lit. c und Art. 10 Abs. 3 lit. a OS, Art. 2 Abs. 2 GR/VS sowie die Vorstandsbeschlüsse #81 und #84,
beschliesst:
Für den Wahlkampf für das Amt des stellvertretenden Friedensrichters in Steinhausen wird für Flyer und Plakate maximal CHF 150.00 aus dem Budget Werbematerial ausgegeben.
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