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Beschluss #96
geschlossenAnteilscheine der WBG Steinhausen zeichnen
Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Ausgabenbeschlüsse
Zielversion:
Abstimmung Stefan:
Ja
Abstimmung Mario:
Punkte:
Geld:
Punktebudget:
Geldbudget:
Beschreibung
Beschluss¶
Der Vorstand,
gestützt auf Art. 3 Abs. 3 PVerf, Art. 13 Abs. 1 lit. b, c, e und f, Art. 18 Abs. 2 lit. a OS,
beschliesst:
Die PARAT Steinhausen wird ermächtigt, im Namen und auf Rechnung der PARAT einen Anteilschein der Wohnbaugenosschenschaft Steinhausen im Wert von 500 Franken zu zeichnen und die damit verbundenen Mitgliedschaftsrechte wahrzunehmen, falls zu diesem Zweck eine Spende in dieser Höhe eingeht.
Begründung¶
Die Beteiligung am genossenschaftlichen Wohnungsbau entspricht dem Ideal der Teilhabe und eröffnet der PARAT Steinhausen die Möglichkeit, vermehrt lokale Politik zu machen.
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