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Beschluss #335

Von Stefan Thöni vor 14 Tagen aktualisiert

h2. Antrag 

 Der Vorstand, 

 gestützt auf Art. 7 Abs. 3 lit. a des Organisationsstatuts, 

 beschliesst: 

 Für die folgenden Aktionen werden ab 21.03.2025 zusätzlich bis auf Weiteres wie folgt Punkte vergeben. 

 Aus dem Budget Beteiligung: 
 * Für jede Anwesenheit als Zuschauende bei Gemeindeversammlung, in einem Parlament oder Gericht: 200 Punkte 

 Aus dem Budget Öffentlichkeitsarbeit: 

 * Für jede eingereichte und publizierte Vernehmlassungsantwort: 600 Punkte 
 * Für jedes in Medien veröffentlichte Interview: 400 Punkte 
 * Für jede Kandidatur zu einer Wahl: 1000 Punkte 

 Aus dem Budget Verwaltungsaufgaben: 
 * Für jede Anfrage nach dem Öffentlichkeitsprinzip: 200 Punkte 
 * Für jedes Schlichtungsverfahren vor dem EDÖB: 400 Punkte 
 * Für jedes Einspruchsverfahren vor einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht: 400 Punkte 
 * Für jedes Beschwerde- oder Klageverfahren vor einer Verwaltungsbehörde oder einem unteren Kantonalen Gericht: 600 Punkte 
 * Für jedes Beschwerde- oder Klageverfahren vor einem oberen kantonale Gericht: 800 Punkte 
 * Für jedes Beschwerdeverfahren vor Bundesgericht: 1000 Punkte 
 * Für jeden Termin vor Ort zusätzlich 200 Punkte 

 Verfahren, die Kosten verursachen können, sind vom Vorstand zu genehmigen. 

 h2. Begründung 

 Diese Punkteverteilung beachtet: 
 * Das von der Parteiversammlung vorgegebenen Budget 
 * Die Erfahrungswerte der möglichen Aktivität, soweit abschätzbar 
 * Dass jedes Mitglied in der Lage sein sollte, mindestens einige Punkte zu erhalten 
 * Dass besonders aufwändige oder unbeliebte Arbeiten entsprechend belohnt werden 

 Dieser Beschluss ergänzt den Beschluss #56.

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