Beschluss #335
Von Stefan Thöni vor 14 Tagen aktualisiert
h2. Antrag Der Vorstand, gestützt auf Art. 7 Abs. 3 lit. a des Organisationsstatuts, beschliesst: Für die folgenden Aktionen werden ab 21.03.2025 zusätzlich bis auf Weiteres wie folgt Punkte vergeben. Aus dem Budget Beteiligung: * Für jede Anwesenheit als Zuschauende bei Gemeindeversammlung, in einem Parlament oder Gericht: 200 Punkte Aus dem Budget Öffentlichkeitsarbeit: * Für jede eingereichte und publizierte Vernehmlassungsantwort: 600 Punkte * Für jedes in Medien veröffentlichte Interview: 400 Punkte * Für jede Kandidatur zu einer Wahl: 1000 Punkte Aus dem Budget Verwaltungsaufgaben: * Für jede Anfrage nach dem Öffentlichkeitsprinzip: 200 Punkte * Für jedes Schlichtungsverfahren vor dem EDÖB: 400 Punkte * Für jedes Einspruchsverfahren vor einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht: 400 Punkte * Für jedes Beschwerde- oder Klageverfahren vor einer Verwaltungsbehörde oder einem unteren Kantonalen Gericht: 600 Punkte * Für jedes Beschwerde- oder Klageverfahren vor einem oberen kantonale Gericht: 800 Punkte * Für jedes Beschwerdeverfahren vor Bundesgericht: 1000 Punkte * Für jeden Termin vor Ort zusätzlich 200 Punkte Verfahren, die Kosten verursachen können, sind vom Vorstand zu genehmigen. h2. Begründung Diese Punkteverteilung beachtet: * Das von der Parteiversammlung vorgegebenen Budget * Die Erfahrungswerte der möglichen Aktivität, soweit abschätzbar * Dass jedes Mitglied in der Lage sein sollte, mindestens einige Punkte zu erhalten * Dass besonders aufwändige oder unbeliebte Arbeiten entsprechend belohnt werden Dieser Beschluss ergänzt den Beschluss #56.