Beschluss #335
Von Stefan Thöni vor 14 Tagen aktualisiert
h2. Antrag
Der Vorstand,
gestützt auf Art. 7 Abs. 3 lit. a des Organisationsstatuts,
beschliesst:
Für die folgenden Aktionen werden ab 21.03.2025 zusätzlich bis auf Weiteres wie folgt Punkte vergeben.
Aus dem Budget Beteiligung:
* Für jede Anwesenheit als Zuschauende bei Gemeindeversammlung, Parlament oder Gericht: 200 Punkte
* Für jeden Redebeitrag vor einer Gemeindeversammlung: 300 Punkte
* Für jede Motion, Interpellation oder Petition: 600 Punkte
Aus dem Budget Öffentlichkeitsarbeit:
* Für jede eingereichte und publizierte Vernehmlassungsantwort: 600 Punkte
* Für jedes in Medien veröffentlichte Interview: 400 Punkte
* Für jede Kandidatur zu einer Wahl: 1000 Punkte
Aus dem Budget Verwaltungsaufgaben:
* Für jede Anfrage nach dem Öffentlichkeitsprinzip: 200 Punkte
* Für jedes Schlichtungsverfahren vor dem EDÖB: 400 Punkte
* Für jedes Einspruchsverfahren vor einer Verwaltungsbehörde oder einem Gericht: 400 Punkte
* Für jedes Beschwerde- oder Klageverfahren vor einer Verwaltungsbehörde oder einem unteren Kantonalen Gericht: 600 Punkte
* Für jedes Beschwerde- oder Klageverfahren vor einem oberen kantonale Gericht: 800 Punkte
* Für jedes Beschwerdeverfahren vor Bundesgericht: 1000 Punkte
* Für jeden Termin vor Ort zusätzlich 200 Punkte
Verfahren, die Kosten verursachen können, sind vom Vorstand zu genehmigen.
h2. Begründung
Diese Punkteverteilung beachtet:
* Das von der Parteiversammlung vorgegebenen Budget
* Die Erfahrungswerte der möglichen Aktivität, soweit abschätzbar
* Dass jedes Mitglied in der Lage sein sollte, mindestens einige Punkte zu erhalten
* Dass besonders aufwändige oder unbeliebte Arbeiten entsprechend belohnt werden
Dieser Beschluss ergänzt den Beschluss #56.