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Beschluss #269
geschlossenAusgabenbeschluss Rechtsmittel Verwaltungsgerichtswahl 2022
Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Ausgabenbeschlüsse
Zielversion:
Abstimmung Stefan:
Ja
Abstimmung Mario:
Punkte:
Geld:
Punktebudget:
Geldbudget:
Beschreibung
Beschluss¶
Der Vorstand,
gestützt auf Art. 2 Abs. 2 PVerf, Art. 13 Abs. 1 lit. c OS,
beschliesst,
ein Risiko von CHF 1000.00 für die Beschwerde vor Bundesgericht i.S. Plakatierung zur Verwaltungsgerichtswahl 2022 einzugehen und den entsprechenden Kostenvorschuss zu bezahlen.
Begründung¶
Wir brauchen mehr und bessere Möglichkeiten zur Plakatierung in der Stadt Zug, um bei Wahlen bessere Chancen zu haben.
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#1
Von Stefan Thöni vor mehr als 1 Jahr aktualisiert
- Status wurde von Neu zu Angenommen/Punkte geändert
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#2
Von Back End vor mehr als 1 Jahr aktualisiert
- Status wurde von Angenommen/Punkte zu Angenommen geändert
50 Punkte an @Stefan Thöni aus Budget PARAT/Vorstand/Beteiligung
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