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Beschluss #269

geschlossen

Ausgabenbeschluss Rechtsmittel Verwaltungsgerichtswahl 2022

Von Stefan Thöni vor mehr als 1 Jahr hinzugefügt. Vor mehr als 1 Jahr aktualisiert.

Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Ausgabenbeschlüsse
Zielversion:
Abstimmung Stefan:
Ja
Abstimmung Mario:
Punkte:
Geld:
Punktebudget:
Geldbudget:

Beschreibung

Beschluss

Der Vorstand,

gestützt auf Art. 2 Abs. 2 PVerf, Art. 13 Abs. 1 lit. c OS,

beschliesst,

ein Risiko von CHF 1000.00 für die Beschwerde vor Bundesgericht i.S. Plakatierung zur Verwaltungsgerichtswahl 2022 einzugehen und den entsprechenden Kostenvorschuss zu bezahlen.

Begründung

Wir brauchen mehr und bessere Möglichkeiten zur Plakatierung in der Stadt Zug, um bei Wahlen bessere Chancen zu haben.

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