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Beschluss #27

geschlossen

Bezeichnung des Discourse als Publikationsorgan

Von Stefan Thöni vor fast 5 Jahren hinzugefügt. Vor fast 5 Jahren aktualisiert.

Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Mitgliederkommunikation
Zielversion:
Abstimmung Stefan:
Ja
Abstimmung Mario:
Punkte:
Geld:
Punktebudget:
Geldbudget:

Beschreibung

Antrag

Der Vorstand,

gestützt auf Art. 10 Abs. 1 der Statuten,

beschliesst,

die Webseite https://discourse.ppzs.ch als Publikationsorgan zu bezeichnen.

Begründung

Der Vorstand muss ein Publikationsorgan bezeichnen. Das Discourse bietet sich an, weil alle Mitglieder und nur diese Zugriff haben, so dass Dinge angekündigt werden können, bevor sie öffentlichkeitswirksam per Medienmitteilung oder auf der Webseite publiziert werden.

Aktionen #1

Von Stefan Thöni vor fast 5 Jahren aktualisiert

  • Abstimmung Alex wurde auf Ja gesetzt

Alex im Chat: "Setz bitte #27 auf ja."

Aktionen #2

Von Stefan Thöni vor fast 5 Jahren aktualisiert

  • Status wurde von Neu zu Angenommen geändert
  • Abstimmung Stefan wurde auf Ja gesetzt
Aktionen

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