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Beschluss #27

geschlossen

Bezeichnung des Discourse als Publikationsorgan

Von Stefan Thöni vor mehr als 5 Jahren hinzugefügt. Vor mehr als 5 Jahren aktualisiert.

Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Mitgliederkommunikation
Zielversion:
Abstimmung Stefan:
Ja
Abstimmung Mario:
Punkte:
Geld:
Punktebudget:
Geldbudget:

Beschreibung

Antrag

Der Vorstand,

gestützt auf Art. 10 Abs. 1 der Statuten,

beschliesst,

die Webseite https://discourse.ppzs.ch als Publikationsorgan zu bezeichnen.

Begründung

Der Vorstand muss ein Publikationsorgan bezeichnen. Das Discourse bietet sich an, weil alle Mitglieder und nur diese Zugriff haben, so dass Dinge angekündigt werden können, bevor sie öffentlichkeitswirksam per Medienmitteilung oder auf der Webseite publiziert werden.

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Auch abrufbar als: Atom PDF