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Beschluss #27
geschlossenBezeichnung des Discourse als Publikationsorgan
Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Mitgliederkommunikation
Zielversion:
Abstimmung Stefan:
Ja
Abstimmung Mario:
Punkte:
Geld:
Punktebudget:
Geldbudget:
Beschreibung
Antrag¶
Der Vorstand,
gestützt auf Art. 10 Abs. 1 der Statuten,
beschliesst,
die Webseite https://discourse.ppzs.ch als Publikationsorgan zu bezeichnen.
Begründung¶
Der Vorstand muss ein Publikationsorgan bezeichnen. Das Discourse bietet sich an, weil alle Mitglieder und nur diese Zugriff haben, so dass Dinge angekündigt werden können, bevor sie öffentlichkeitswirksam per Medienmitteilung oder auf der Webseite publiziert werden.
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