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Einzelbeschluss #274

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Abstimmungsbeschwerde Klimaschutzgesetz Plakatierung Cham

Von Stefan Thöni vor mehr als 1 Jahr hinzugefügt. Vor mehr als 1 Jahr aktualisiert.

Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Abstimungs-/Wahlkampf
Zielversion:
Punkte:
Geld:
Punktebudget:
Geldbudget:

Beschreibung

Antrag

Der Präsident,

gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. c OS, Art. 1 Abs. 3 GR/VS,

beschliesst,

gegen die Verweigerung der Plakatierung in Gemeindeeigenen Parks in Cham/ZG Abstimmungsbeschwerde zu erheben.

Begründung

Es handelt sich bei den fraglichen Standorten in Parkanlagen um die bestmöglichen Standorte, weil Menschen dort spazieren und verweilen. Die Gemeinde Cham hat keine Rechtsgrundlage dafür, diese Plakatierung zu verweigern, wie der Regierungsrat bereits letzten Herbst festgestellt hat. Die Abstimmungsbeschwerde an den Regierungsrat ist kostenlos und geht schnell, da es um eine eidgenössische Abstimmung geht.

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