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Einzelbeschluss #274
geschlossenAbstimmungsbeschwerde Klimaschutzgesetz Plakatierung Cham
Status:
Angenommen
Priorität:
Normal
Zugewiesen an:
Kategorie:
Abstimungs-/Wahlkampf
Zielversion:
Punkte:
Geld:
Punktebudget:
Geldbudget:
Beschreibung
Antrag¶
Der Präsident,
gestützt auf Art. 13 Abs. 1 lit. c OS, Art. 1 Abs. 3 GR/VS,
beschliesst,
gegen die Verweigerung der Plakatierung in Gemeindeeigenen Parks in Cham/ZG Abstimmungsbeschwerde zu erheben.
Begründung¶
Es handelt sich bei den fraglichen Standorten in Parkanlagen um die bestmöglichen Standorte, weil Menschen dort spazieren und verweilen. Die Gemeinde Cham hat keine Rechtsgrundlage dafür, diese Plakatierung zu verweigern, wie der Regierungsrat bereits letzten Herbst festgestellt hat. Die Abstimmungsbeschwerde an den Regierungsrat ist kostenlos und geht schnell, da es um eine eidgenössische Abstimmung geht.
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#2
Von Stefan Thöni vor mehr als 1 Jahr aktualisiert
- Status wurde von Neu zu Angenommen geändert
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